Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.

Das Mitglied wird während der Dauer des Mitgliedschaftsvertrags als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen in die LEONE ACADEMY GmbH aufgenommen. Im Preis inbegriffen sind die Benützung der Fitnessgeräte, die Benützung der Wellnessanlage und die Teilnahme am jeweiligen Kursprogramm. Alle zusätzlichen Leistungen sind nicht im Preis inbegriffen.

2.

Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen und Leistungen zu den am Eingang ausgehängten Öffnungszeiten zu nutzen. Sonderregelung nach schriftlicher Vereinbarung. Der Benutzer hat sich an die Hausordnung und an die Hygienevorschriften zu halten und den Weisungen des Personals der LEONE ACADEMY GmbH Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Betriebsordnung und das Personal kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden und hat somit den Entzug der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung zur Folge. Der Benutzer bestätigt, ein Exemplar der Hausordnung erhalten zu haben.

3.

Das Chiparmband ist persönlich und nicht übertragbar. Die Depotgebühr beträgt CHF 40.00. Bei Verlust, Diebstahl oder Defekt verfällt das Depot.

4.

Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen der LEONE ACADEMY GmbH berechtigen zu keiner Reduktion oder gar Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungsverpflichtungen.

5.

Wenn Sie Ihr Abonnement aufgrund Unfall, Krankheit (nur mit entsprechendem Arztzeugnis), längerem Unterbruch wegen Militärdienst, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt, etc. eine bestimmte Zeit unterbrechen, können Sie es während der Geltungsdauer Ihres Abos während mindestens 1 Monat und maximal 3 Monaten einstellen. Die Aufschiebung muss mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich angemeldet und durch die LEONE ACADEMY GmbH bewilligt werden. Dem schriftlichen Antrag sind Unterlagen zur Prüfung beizulegen. Pro Kalenderjahr ist maximal eine Aufschiebung möglich. Ein genehmigter Unterbruch wird der laufenden Mitgliedschaft angehängt und befreit nicht von ausstehenden und/oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen.

6.

Mit einer Genehmigung durch die LEONE ACADEMY GmbH kann der Mitgliedschaftsvertrag einem Nicht-Mitglied übertragen werden. Die Übernahmegebühr beträgt CHF 50.00.

7.

Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder bar oder in Raten (gemäss Vertrag) zu entrichten. Sollte das Mitglied mit einer Rate in Verzug kommen, wird der gesamte noch offen stehende Betrag sofort fällig, zuzüglich Verzugszinsen und Mehrkosten. Der Vertrag stellt einen Rechtsöffnungstitel dar.

8.

Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn der LEONE ACADEMY GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, etc.) ihre Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann. Die LEONE ACADEMY GmbH behält sich zudem das Recht eines Betriebsunterbruchs für Reinigungen, Wartungen, Revision oder Umbauten vor.

9.

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der LEONE ACADEMY GmbH auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

10.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken unterzubringen und abzuschliessen. Die LEONE ACADEMY GmbH haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen. Der Abschluss einer Diebstahlversicherung ist Sache des Mitglieds.

11.

Für Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage der LEONE ACADEMY
GmbH erleidet, insbesondere für Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlage und Geräte entstehen, haftet weder die LEONE ACADEMY GmbH noch sein Personal. Die Benützung der Geräte und Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Mitglieds.

12.

Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind möglich im maximalen Umfang von 10 % des bisherigen Beitrages und werden zwei Monate im Voraus von der LEONE ACADEMY GmbH angekündigt.

13.

Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der LEONE ACADEMY GmbH wird in Schriftform abgeschlossen. Allfällige Abänderungen/Kündigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

14.

Sofern dieser Vertrag nicht 30 Tage vor seinem Ablauf schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird, verlängert sich dieser automatisch zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen um ein weiteres Jahr (unterjährige und einjährige Abonnemente verlängern sich automatisch um 1 Jahr, 2-Jahresabeonnemente verlängern sich automatisch um 2 Jahre).

15.

Gerichtsstand ist Bern. Das Mitglied verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohnort.